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Heilig, heilig, heilig Gott (O. Sperling) GL 200
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Ordnungen




Orgelbauvertrag

Nach der Genehmigung einer Orgelbaumaßnahme durch das Bischöfliche Ordinariat wird ein Orgelbauvertrag mit der beauftragten Firma geschlossen.

Dafür steht ein ausfüllbarer Mustervertrag zur Verfügung.

Muster_Orgelbauvertrag_DRS_ausfuellbar_2024.pdf


Orgelbauverträge bitte unterzeichnet in dreifacher Ausfertigung einreichen bei:

Amt für Kirchenmusik

Postfach 9

72101 Rottenburg am Neckar

Letzte Aktualisierung: 25.4.2024, 09:24 Uhr
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