Nach der Genehmigung einer Orgelbaumaßnahme durch das Bischöfliche Ordinariat wird ein Orgelbauvertrag mit der beauftragten Firma geschlossen.
Dafür steht ein ausfüllbarer Mustervertrag zur Verfügung.
Orgelbauverträge bitte unterzeichnet in dreifacher Ausfertigung einreichen bei:
Amt für Kirchenmusik
Postfach 9
72101 Rottenburg am Neckar