Regionalkantoren/Dekanatskirchenmusiker
Aufgaben der Dekanatsmusiker
Dekanatskirchenmusiker/innen in der Diözese Rottenburg-Stuttgart
-
Der Dekanatskirchenmusiker trägt unter Mitwirkung des Dekanatspräses dafür Sorge, dass in allen Gemeinden seines Dekanats die bezüglich der Kirchenmusik erlassenen Richtlinien und Anordnungen gewissenhaft beachtet werden und die kirchenmusikalische Praxis vom Geist der Liturgie erfüllt ist.
-
Er erfüllt seine Aufgaben in enger Zusammenarbeit mit dem Bischöflichen Ordinariat bzw. dem Referenten der Diözese und dem ihm zugeordneten Amt für Kirchenmusik sowie im Einvernehmen mit dem Dekanatpräses, der aus dem Kreis der Geistlichen gewählt wird und dem eine besondere Verantwortung in der Förderung der Kirchenmusik obliegt.
-
Der Dekanatskirchenmusiker ist mit der kirchenmusikalischen Fachberatung beauftragt. Diese erstreckt sich auf die Dienstausübung der Kirchenmusiker seines Dekanats in liturgischer und künstlerischer Hinsicht. Er gibt ihnen praktische Anregungen für ihre Arbeit und sucht ein fruchtbares Zusammenwirken zu fördern.
-
Der Dekanatskirchenmusiker ist Sprecher aller in seinem Dekanat haupt- und nebenberuflich tätigen Kirchenmusikern. Er vermittelt Wünsche und Vorschläge an das Bischöfliche Ordinariat.