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Heilig, heilig, heilig Gott (O. Sperling) GL 200
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Ordnungen




Ausbildung

Ausbildung für den nebenberuflichen kirchenmusikalischen Dienst als Kinderchorleiter/in

Prufungsanforderungen_Kinderchorleitung.pdf



Voraussetzungen

Grundkenntnisse im Klavierspiel
Nachweis einer geeigneten Stimme
Mindestalter von 16 Jahren
Bereitschaft, den Kinderchor einer Kirchengemeinde zu leiten
Chorerfahrung erwünscht

Elemente der Ausbildung

Teilnahme an Grund- und Aufbaukurs »Kinderchorleitung« innerhalb der beiden kirchenmusikalischen Werkwochen des Amtes für Kirchenmusik im Kloster Reute (bei Bad Waldsee). Diese finden in der Regel in der Woche nach Pfingsten  statt. Die genauen Termine finden Sie hier.

11 Tageskurse (Samstags) im Amt für Kirchenmusik Rottenburg.

Zwei Hospitationsphasen mit je vier Kinderchorproben bei einer/einem vom Amt für Kirchenmusik ausgewählten Kirchenmusiker/-in mit anschließendem Gespräch.

Einzelunterricht (zweiwöchentlich) beim zuständigen Dekanatskirchenmusiker in den Fächern »Liedbegleitung am Klavier« Musiktheorie, Stimmbildungie und Gehörbildung.

Prüfung

Chorprobe mit einem Kinderchor in Rottenburg
Liedbegleitung
Gesang

Beginn und Dauer

Beginn: Aufnahmegespräch (siehe Termine) im Amt für Kirchenmusik Rottenburg
Ende: Abschlussprüfung vgl. Termine
die Dauer der Ausbildung beträgt 18 Monate

Konzeption und Leitung

Walter Hirt, Diözesanmusikdirektor

Dozenten

Kantorin Christiane Schulte, Backnang
Diözesanmusikdirektor Walter Hirt, Rottenburg
Ute Darter, Deggingen
Kantorin Christa Strambach, Wendlingen
Dekanatskirchenmusikerin Marianne Aicher, Herrenberg
Regionalkantor Michael Müller, Bad Mergentheim
Domkapellmeister Christian Schmitt, Rottenburg

Kosten

für zwei kirchenmusikalische Werkwochen inkl. Vollpension je € 289,- (eigene Anmeldung mit Werkwochenfaltblatt erforderlich)
Kursgebühren für die Tagesveranstaltungen einschließlich der Verpflegung: halbjährlich € 160,--

Anmeldeschluss

siehe Termine

Anmeldung

nur schriftlich mit Formular an afkm@bo.drs.de

Zulassung

Die Zulassung erfolgt durch die Feststellung der musikalischen Eignung/Vortrag eines leichten Klavierwerkes und eines Liedes sowie elementare musiktheoretische Kenntnisse) im Rahmen des Aufnahmegesprächs.


Letzte Aktualisierung: 19.12.2023, 11:22 Uhr
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