Zu den Aufgaben des Diözesanmusikdirektors zählt die Arbeit in folgenden Gremien:
Stellvertretender Vorsitzender der Kommission Kirchenmusik
Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrates der Hochschule für Kirchenmusik
Mitglied der Gemeinsamen Kommission der Hochschulen für Kirchenmusik Rottenburg und Tübingen
Mitglied der Prüfungskommission der Hochschule für Kirchenmusik Rottenburg
Mitglied der Liturgiekommission der Diözese Rottenburg-Stuttgart
Mitglied des Vorstands des Cäcilienverbandes der Diözese Rottenburg-Stuttgart
Mitglied des Kuratoriums „Festival Europäische Kirchenmusik Schwäbisch Gmünd“
Beirat Prüfungskommission Kirchenmusik der Musikhochschule/Abt. Kirchenmusik in Stuttgart
Arbeitsgemeinschaft der Ämter für Kirchenmusik in Baden-Württemberg
Arbeitskreis Schulmusik/Kirchenmusik im Kultusministerium Baden-Württemberg
Informelle Kooperation mit dem Landesmusikrat
Arbeitsgemeinschaft der Ämter für Kirchenmusik der Diözesen Deutschlands (AGÄR)
Leitung der Berufseinführungsphase für hauptberufliche Kirchenmusiker der südwestdeutschen Diözesen (Freiburg, Fulda, Mainz, Rottenburg-Stuttgart, Speyer) im zweijährigen Wechsel mit dem Amt für Kirchenmusik Freiburg
Konferenz der Leiter kirchenmusikalischer Ausbildungsstätten Deutschlands (KdL)
Stand: September 2023