Orgelbaumaßnahmen bedürfen der Genehmigung durch die Diözese Rottenburg-Stuttgart.
Das Orgelgenehmigungsverfahren ist ein eigener Vorgang, auch dann, wenn Orgelbaumaßnahmen im Zuge von Kirchenrenovierungen durchgeführt werden. Näheres unter "Bauordnung der Diözese Rottenburg-Stuttgart". Die Einhaltung dieser Ordnung ist die Voraussetzung, dass das kirchenaufsichtsrechtliche Genehmigungsverfahren mit einem möglichst geringen Verwaltungsaufwand durchgeführt werden kann.